Behindertenparkplätze im Hochschulgebäude

Behindertenparkplätze finden Sie an den Standorten der Hochschule an folgenden Stellen:

Haupteingang

Gebäude B

Innenhof BZ/O

Parkhaus PA.23

Gebäude K

Gebäude I

Gebäude FBZ

Gebäude FD

Gebäude FME

Gebäude FE

Gebäude FG

Gebäude FM

Gebäude FMM

Gebäude FZH

Die Parkplätze sind durch Schilder nach der StVO (blaues Schild für Parken mit Rollstuhlsymbol) gekennzeichnet. Im Fahrzeug ist die entsprechende Parkberechtigung, die die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen für den öffentlichen Verkehrsraum ausstellen, sichtbar zu hinterlegen. Bei nicht berechtigter Nutzung dieser Parkplätze werden die betreffenden Fahrzeuge abgeschleppt. Eine Fernbedienung für Schrankenanlagen ist ggf. bei dem Behindertenbeauftragten erhältlich.

In den Parkhäusern PB und PC der Hochschule dürfen die Behindertenparkplätze nur von Schwerbehinderten genutzt werden, die

  1. im Besitz eines Ausweises für außergewöhnlich Behinderte oder
  2. im Besitz eines grün-orangenen Schwerbehindertenausweises sind.

Zu Nr. 1: Falls Sie zum Kreis der außergewöhnlich Behinderten gehören, die in den Parkhäusern PB und PC parken, müssen Sie ihr Fahrzeug mit der auch für den öffentlichen Verkehrsraum geltenden Sonderparkberechtigung kennzeichnen (siehe oben).

Zu Nr. 2: Besitzer eines grün-orangenen Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes erhalten bei Herrn Schmersal, Dezernat 5, Tel. 439-3907, Gebäude P-10.07, einen Parkausweis für die gekennzeichneten Behindertenparkplätze in den Parkhäusern PB und PC. Diese Parkberechtigung der Hochschulverwaltung ist gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen, da alle unberechtigt parkenden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Wichtige Bereiche

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