Beratung
Behindertenparkplätze im Hochschulgebäude
Behindertenparkplätze finden Sie an den Standorten der Hochschule an folgenden Stellen:
Haupteingang
Gebäude B
Innenhof BZ/O
Parkhaus PA.23
Gebäude K
Gebäude I
Gebäude FBZ
Gebäude FD
Gebäude FME
Gebäude FE
Gebäude FG
Gebäude FM
Gebäude FMM
Gebäude FZH
Die Parkplätze sind durch Schilder nach der StVO (blaues Schild für Parken mit Rollstuhlsymbol) gekennzeichnet. Im Fahrzeug ist die entsprechende Parkberechtigung, die die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen für den öffentlichen Verkehrsraum ausstellen, sichtbar zu hinterlegen. Bei nicht berechtigter Nutzung dieser Parkplätze werden die betreffenden Fahrzeuge abgeschleppt. Eine Fernbedienung für Schrankenanlagen ist ggf. bei dem Behindertenbeauftragten erhältlich.
In den Parkhäusern PB und PC der Hochschule dürfen die Behindertenparkplätze nur von Schwerbehinderten genutzt werden, die
- im Besitz eines Ausweises für außergewöhnlich Behinderte oder
- im Besitz eines grün-orangenen Schwerbehindertenausweises sind.
Zu Nr. 1: Falls Sie zum Kreis der außergewöhnlich Behinderten gehören, die in den Parkhäusern PB und PC parken, müssen Sie ihr Fahrzeug mit der auch für den öffentlichen Verkehrsraum geltenden Sonderparkberechtigung kennzeichnen (siehe oben).
Zu Nr. 2: Besitzer eines grün-orangenen Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes erhalten bei Herrn Schmersal, Dezernat 5, Tel. 439-3907, Gebäude P-10.07, einen Parkausweis für die gekennzeichneten Behindertenparkplätze in den Parkhäusern PB und PC. Diese Parkberechtigung der Hochschulverwaltung ist gut sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen, da alle unberechtigt parkenden Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden.