Formular NTA
Nachteilsausgleich
Unser Ziel ist es gleichwertige Studienmöglichkeiten zu schaffen, sodass das universitäre Leben auch Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung offen steht. Um dies zu ermöglichen können Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei länger andauernder oder ständiger Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung stellen.
Mit Hilfe des Nachteilsausgleichs können Prüfungsmodalitäten geändert werden. Beispiele hierfür sind: ein separater Prüfungsraum, eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei zeitlich befristeten Prüfungsleistungen oder die Umwandlung der Prüfungsform.
Vor der Antragsstellung wird eine persönliche Beratung durch die Beratungsstelle Inklusion sehr empfohlen. Im Gespräch wird gemeinsam mit Ihnen überlegt, welche Form des Nachteilsausgleichs in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Nachweise Sie für die Antragsstellung benötigen. Wenn ein fachärztliches oder psychologisches Attest benötigt wird, erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben, welches Sie in der entsprechenden Praxis vorlegen können.
Sind alle Unterlagen vollständig, kann der Beauftrage für Studierende mit Behinderung mit seiner Unterschrift seine Empfehlung zur Gewährung des Nachteilsausgleichs aussprechen. Der Antrag wird anschließend an das entsprechende Prüfungsamt weitergeleitet. Der Fachprüfungsausschuss entscheidet abschließend über die Genehmigung des Antrags. Weiterführende Informationen finden Sie in der Handreichung (s.u.).
Wichtig:
Die Beantragung eines Nachteilsausgleichs sollte rechtzeitig - möglichst zu Beginn des Semesters - erfolgen.
Studieren Sie mehrere Teilstudiengänge (z.B. im Rahmen eines Lehramtsstudiums), müssen Sie für jeden Teilstudiengang einen Nachteilsausgleich beantragen, da jeweils unterschiedliche Fachprüfungsausschüsse entscheidungsberechtigt sind.
Download - Antragsformular Nachteilsausgleich:
Weitere Informationen:
Hier können Sie die Handreichung zum Umgang mit Nachteilsausgleichen im Prüfungswesen der Bergischen Universität Wuppertal herunterladen.
Hier können Sie das Merkblatt zum Umgang mit Legasthenie/ LRS und Nachteilsausgleich an der Bergischen Universität Wuppertal herunterladen.
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschaftsrechts vom 23.05.2017 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ab dem 01.01.2018 unter bestimmten Voraussetzungen auch für Studentinnen während ihrer Ausbildung an Hochschulen.
Die Wahrnehmung von Familienaufgaben sowie Schwangerschaft und Mutterschutz können für Studierende zu Nachteilen im Studium oder bei Prüfungen führen. Ein Nachteilsausgleich soll dazu beitragen, diesen Nachteilen entgegenzuwirken, indem die Bedingungen von Studien- und Prüfungsleistungen an die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Studierenden angepasst werden und somit Chancengleichheit hergestellt wird. Ein Nachteilsausgleich bedeutet jedoch keine inhaltliche Erleichterung der Studienanforderungen oder eine Bevorzugung dieser Studierendengruppe. Es handelt sich lediglich um eine (formelle) Anpassung der Studien- und Prüfungsbedingungen an die Nachteile, die sich aus bestimmten familiären Aufgaben ergeben. Die fachlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Studierenden bleiben unverändert!
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Familienbüros
Betroffene Studentinnen können aufgrund einer Schwangerschaft nachteilsausgleichende Maßnahmen im Prüfungswesen beantragen. Ansprechpartner ist der jeweilige Prüfungsausschuss bzw. die zuständige Sachbearbeiterin oder der zuständige Sachbearbeiter im Zentralen Prüfungsamt.
Für weitere Informationen zum Thema Nachteilsausgleiche im Studium empfehlen wir außerdem die Infozusammenstellung des Deutschen Studentenwerks
Studium und Behinderung - Handbuch

Informationen für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, 7. Auflage
Rechtsgutachten Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen - Prüfungsrechtliche Bausteine einer inklusiven Hochschule (Rechtgutachten von Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat)
Rechtsgutachten Nachteilsausgleiche - Prof. Dr. iur. Jörg Ennuschat