Nachteilsausgleich
Unser Beratungsangebot
Wir beraten Studierende und Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit bei Fragen rund um den Studienalltag an der Bergischen Universität. Alle Anliegen werden grundsätzlich vertraulich behandelt.
In der Beratung werden die Anliegen der Studierenden in Ruhe angehört und im Anschluss gemeinsam im Gespräch nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, die eine chancengleiche Studienmöglichkeit eröffnen.
Eine Lösungsmöglichkeit wäre beispielsweise die Beantragung eines Nachteilsausgleichs, welcher nach Vorlage eines fachärztlichen Attests, mit der Unterstützung des Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ausgefüllt wird. Mit seiner Unterschrift gibt der Beauftragte seine Empfehlung für den Nachteilsausgleich ab.
Anschließend wird der Antrag auf Nachteilsausgleich zur Weiterbearbeitung beim zuständigen Prüfungsamt eingereicht, der Fachprüfungsausschuss entscheidet dann über die Gewährung oder Ablehnung des Antrags.
Neben der Besprechung der individuellen Problemlagen werden die Studierenden auf Wunsch zu weiteren Themen beraten. Beispielsweise:
- Nachteilausgleich
- Härtefallantrag
- Besonderheiten der Studienplatzvergabe
- Hilfsmittelvergabe
- Studienassistenz
- uvm.
Studieninteressierte - Bewerbung und Einschreibung
Studieninteressierte, die sich bei der Bergischen Universität Wuppertal für ein Studium bewerben und einschreiben möchten, können im Falle besonderer Situationen Sonderanträge in Verbindung mit einer Onlineeinschreibung stellen. Diese werden im Studierendensekretariat eingereicht.
Folgende Sonderanträge stehen zur Verfügung:
- Antrag auf bevorzugte Zulassung
- Sonderantrag für minderjährige Studienbewerber/innen
- Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs zur Verbesserung der Durchschnittsnote bzw. Wartezeit
- Sonderantrag „Spitzensport"
- Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote durch die Eignungsfeststellungsprüfung "Musik", "Kunst" oder "Sport"
- Härtefallantrag